Rechner Anlageimmobilie

Rentabilitätsrechner für Anlageimmobilien (Investitionsimmobilien-Rechner)

Geben Sie die Parameter Ihres Objekts ein, die Berechnung erfolgt automatisch: Cashflow im ersten Jahr, zentrale Renditekennzahlen und Prognose über 10 Jahre. Alle Werte sind jederzeit änderbar.

Die Berechnung ist eine Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Finanzberatung. Der Steuereffekt hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab; tatsächliche Bankkonditionen und steuerliche Regelungen können abweichen.
Objekt
Grunderwerbsteuer: 6,00 %
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Standard 2 %. Bei verkürzter Restnutzungsdauer (Restnutzungsdauergutachten) ist ein höherer Satz möglich, 3–4 %. Feld editierbar.
Investition
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Notar + Amtsgericht 2,0 %; Grunderwerbsteuer und Makler werden automatisch berechnet.
Gesamtinvestition: 221 424 €
Finanzierung
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Eigenkapital: 42 424 € · Rate an die Bank: 820,4 € /Mon.
Miete
€/Mon.
€/Mon.
Steuer / Szenario
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Prämissen / Szenario
%
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Cashflow pro Monat, nach Steuern (ohne Tilgung)
186,6 € /Mon.
Das Objekt trägt sich nach Steuern selbst (ohne die Tilgung des Darlehns, die Ihr Vermögen aufbaut).
Selbsttragend
Cashflow im 1. Jahr
mit Tilgung, vor Steuern
-1 925 € -160,4 € /Mon.
ohne Tilgung, vor Steuern
810 € 67,5 € /Mon.
steuerliches Ergebnis
-3 573 € -297,8 € /Mon.
Steuereffekt
1 429 € 119,1 € /Mon.
mit Tilgung, nach Steuern
-496 € -41,3 € /Mon.
ohne Tilgung, nach Steuern
2 239 € 186,6 € /Mon.
Renditekennzahlen
Bruttorendite (Kaufpreis)
4,22 %
Bruttorendite (Netto-Invest.)
3,58 %
EK-Rendite vor Steuern
1,91 %
EK-Rendite nach Steuern
5,28 %
AfA im 1. Jahr
4 383 €
Gesamtinvestition
221 424 €

Dashboard: Prognose über 10 Jahre

Eigentumswohnung · Berlin
146 385 €
Restschuld nach 10 Jahren
246 602 €
Wert nach 10 Jahren
95 698 €
Vermögen aufgebaut
53 273 €
Vermögen ohne Eigenkapital
Immobilienwert Restschuld Vermögen im Objekt (Wert − Restschuld)
AfA-Arten - kurz erklärt

Bestand, lineare AfA

§ 7 Abs. 4 EStG: 2 % p.a. auf den Gebäudewert über 50 Jahre. Mit Restnutzungsdauergutachten ist ein höherer Satz möglich (z. B. 3–4 % bei 25–33 Jahren Restnutzung). Gutachtenkosten ca. 500–1.500 €.

Neubau, lineare AfA

§ 7 Abs. 4 EStG (ab 2023): 3 % p.a. über 33,3 Jahre. Voraussetzung: Fertigstellung/Bauantrag ab 01.01.2023. Gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Neubau, degressive AfA

§ 7 Abs. 5a EStG: 5 % p.a. vom jeweiligen Restbuchwert, 6 Jahre, danach Wechsel zur linearen AfA möglich. Voraussetzung: Bauantrag zwischen 01.10.2023 und 30.09.2029, nur Wohngebäude.

Degressiv + Sonder-AfA

Kombination aus degressiver AfA (5 %) und Sonder-AfA (5 %, § 7b EStG). Die Sonder-AfA gilt zusätzlich 4 Jahre für KfW-40 + QNG, Bemessungsgrenze max. 4.000 €/m², Baukosten max. 5.200 €/m².

Linear + Sonder-AfA

Kombination aus linearer AfA (3 %) und Sonder-AfA (5 %, § 7b EStG) über 4 Jahre. Gleiche Voraussetzung KfW-40 + QNG.

Denkmalschutz (Vermieter)

§ 7i + § 7 Abs. 4 EStG: Sanierungskosten 9 % p.a. für 8 Jahre + 7 % p.a. für 4 weitere Jahre = 100 % in 12 Jahren, zusätzlich 2 % p.a. linear auf den Altbau-Anteil. Wichtig: Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde VOR Sanierungsbeginn.

Fazit zum Objekt

Nach Steuern erzielt das Objekt 186,6 € pro Monat ohne Berücksichtigung der Tilgung. Die Eigenkapitalrendite nach Steuern beträgt 5,28 %. Über 10 Jahre sinkt die Restschuld auf 146 385 €, der Objektwert steigt auf 246 602 €, woraus ein Vermögen von rund 95 698 € entsteht.

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